Nachdem unsere Regierung und ihr Gesundheitsminister die Neupatientenregelung wieder abgeschafft hat, die in der vorangegangenen Legislaturperiode durch Druck der SPD und Herrn Lauterbach eingeführt wurde, werden zum Jahresbeginn sich wieder Änderungen ergeben. Mit der Neupatientenregelung war etwas eingetreten, was es sonst im kassenärztlichen Bereich so nicht gibt, wir wurden zu 100% bezahlt. Ja Wahnsinn, wo gibt´s denn sowas? Na, eigentlich überall im Leben zahlen wir den Preis, den die Ware oder Dienstleistung kostet. Und das ist bei den Ärzte eine Seltenheit, weil wir budgetiert sind und damit sehr unterschiedliche Erlöse erzielen. Aber mit der Neupatientenregelung war es so, dass alle Patienten, die mehr als zwei Jahre nicht bei uns waren, ausserhalb des Budgets, welches dafür auch noch reduziert wurde, also extrabudgetär bezahlt wurden. Und das zu 100 %. Wahnsinn, da haben sich die Ärzte aber wirklich mal gefreut.
Dafür wurden die Kassenärzte verpflichtet, täglich eine Stunde ihrer Sprechstundenzeit der sogenannten "Akutsprechstunde" zur verfügung zu stellen, etwas, was wir bereits seit Jahren etabliert hatten und auch weiterhin für sinnvoll erachten. Das wird nun wegfallen.
Und nun soll das alles wieder wegfallen. Also: Sollten Sie Neupatient im obigen Sinne sein, dann können Sie entweder sich zunächst an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt wenden, der Ihnen dann einen Hausarztvermittlungsfall generiert, mit dem Vermittlungscode auf der Überweisung dürfen Sie dann auch zu uns kommen und wir dürfen unsere Leistungen dann wie gehabt extrabudgetär abrechnen. Oder Sie wenden sich als Kassenpatient an Ihren HA, der gibt Ihnen erneut einen Code auf der Überweisung und Sie wenden sich an die Terminservicestelle der KV, dort werden dann die fachärztlichen Termine vermittelt. Oder wenn Ihnen das zu aufwändig ist, dann laufen Sie als Selbstzahler für diesen Arztkontakt bei uns und erhalten eine Privatrechnung zu einem verminderten Satz im Vergleich zum Privatpatienten.
Ja, auch wir freuen uns sehr über die progressive Politik unseres Gesundheitsministers. Sollten Sie sich über die Regelung ärgern, dann lassen Sie bitte den Ärger nicht bei uns, wenden Sie sich an die gesundheitspolitischen Mitglieder des Bundestages!