Gastroskopie

Ösophago-Gastro-Duodenoskopie
Magenspiegelung

Dr. Holch mit einem Endoskop
Dr. Holch mit einem Endoskop

Bei der Magenspiegelung wird wie bei der Darmspiegelung eine flexible Optik benutzt, diese ist allerdings mit 8 mm Durchmesser deutlich schlanker. Wie bei der Coloskopie ist eine leichte Schlafnarkose sinnvoll und wird von den meisten Patienten auch gewünscht.

Nach der Passage der Mundhöhle kann man sich dann die innere Wand des Ösophagus, der Speiseröhre anschauen, dann kommt man an der Übergangszone vorbei in den Mageneingang. Nun folgt die Inspektion des Magens mit seinen klassischen Anteilen. Oft muss man etwas warten, bis der Magenpförtner, der Pylorus sich öffnet, dann kann man mühelos in den Zwölffingerdarm, das Duodenum spiegeln, wichtig, da auch hier Geschwüre nicht selten sind.

Nun besteht die Möglichkeit, Proben zu entnehmen oder Polypen abzutragen, dann wird die eingeblasene Luft wieder abgesaugt und die Untersuchung ist beendet.

Angesichts des verabreichten Schlafmittels ist das Führen eines PKWs oder auch eines Fahrrads bis zum folgenden Tag nicht erlaubt, eine Arbeitsaufnahme auch nicht, so dass immer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden muss.

Eine Magenspiegelung stellt eine aufklärungswürdige Untersuchung dar. Wir klären immer mündlich und schriftlich über die Hauptrisiken wie Blutung und Perforation auf.  Die schriftliche Aufklärung erhalten Sie zum Zeitpunkt des Vorgespräches, diese muss ausgefüllt und unterschrieben zur Untersuchung dann mitgebracht werden.

Die Vergütung der Magenspiegelung, sogenannte Ösophagoduodenoskopie, ist im kassenärztlichen Bereich so gering, dass noch nicht einmal die entstehenden Kosten aufgefangen werden. Wir machen damit Verlust. Oder anders ausgedrückt: Wir schenken Ihnen Geld, damit wir die Untersuchung bei Ihnen durchführen können.

Daher lehnen wir zum aktuellen Zeitpunkt es ab, diese Untersuchung durchzuführen im kassenärztlichen Bereich.

Das ist insgesamt sehr bedauerlich und macht uns wenig Freude und Freunde, allerdings haben nicht wir dies nicht zu veranworten, möchten uns aber dafür dennoch entschuldigen.

Alternativ können sie den Aufklärungsbogen hier herunterladen und selbst mitbringen.

Praxisöffnungszeiten

Montag 7:30–13:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr
Dienstag 7:30–13:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr
Mittwoch 7:30–13:00 Uhr    
Donnerstag 7:30–13:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr
Freitag 7:30–13:00 Uhr    
Kontakt

Tel.: +49 (40) 4686 398 0
E-Mail: info@edze.de

Anfahrt

Robert-Koch-Straße 36
20249 Hamburg (Eppendorf)

Letzte Aktualisierung: 29.09.2024

 

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